Unternehmerische Absicht

Die unternehmerische Absicht der SVS für die Jahre 2016 bis 2020 (weiterhin auch als „UA“ oder „UA 2020“ genannt) mit der Wirksamkeit seit 1. 1. 2016 knüpft an die unternehmerische Absicht gültig bis zum Ende des Jahres 2015 an. Die unternehmerische Absicht wurde laut dieses Schema vorbereitet und wird folgendermaßen realisiert:

Die unternehmerische Absicht der SVS AG (weiterhin auch als „SVS“ oder „Gesellschaft“ genannt) ist das grundlegende konzeptionelle und strategische Planungsinstrument der Gesellschaft, welches für die Dauer von fünf Jahren zusammengestellt wird und bildet den Rahmen für die taktische und operative Leitung der Gesellschaft. Aus dem Gesichtspunkt des Leitungssystems der SVS ist die unternehmerische Absicht ein langfristiger strategischer Rahmenplan. Die unternehmerische Absicht ist ein Dokument, beschreibend die Entwicklung der SVS in den Schlüsselbereichen. Ihren Bestandteil bilden strategische Ziele, Zielwerte von Schlüsselparametern, Beschreibung der Strategie zur Zielerreichung, Finanzplan und Auswertung von Risiken und Gelegenheiten.

Die unternehmerische Absicht geht von den aktuellsten Kenntnissen und Voraussetzungen aus, und beinhaltet Ziele und Wege zu derer Verwirklichung. Die Realisierung der unternehmerischen Absicht ist detailliert in dem mittelfristigen (taktischen) und im jährlichen (operativen) Horizont geplant. Die Realisierung der unternehmerischen Absicht ist mit der Jahresperiodizität ausgewertet, mit dem Ziel solche Maßnahmen zu treffen, um die Erfüllung der Ziele zu erreichen.

Durch die Analyse des Außen- und Innenumfeldes wurden diese Grundbereiche identifiziert, welche den Rahmen für die Konzeption der unternehmerischen Tätigkeit der SVS in den Jahren 2016 bis 2020 bilden:

Legislative der EU und ČR, einschl. anknüpfende National- und Bezirkskonzeptionen 

Ebenso wie in den Jahren 2011 bis 2015 ist die Tätigkeit im Bereich des Trink- und Abwassers durch die EU Vorschriften beschränkt (besonders die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates 2000/60/EG, zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, die Richtlinie des Rates 98/83/EG zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser), übertragen in die tschechische Rechtsordnung mittelst System von einzelnen Rechtsvorschriften (namentlich das Wassergesetz Nr. 254/2001 Slg., das Gesetz Nr. 274/2001 Slg., über Wasserleitungen und Kanalisation, und dessen Ausführungsverordnung Nr. 428/2001 Slg., das Gesetz Nr. 258/2000 Slg., über Schutz der Volksgesundheit, die Regierungsverordnung Nr. 401/2015 Slg., über Parameter und Werte der zulässigen Verunreinigung von Oberflächengewässer und Abwässer).

Gesetzliche und behördliche Vorschriften stellen für die Tätigkeit der SVS und der SčVK die Bedingungen u. a. in diesen Grundbereichen fest:

  • Trinkwasserqualität
  • Abwasserbehandlung und -beseitigung
  • Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen
  • Wasserpreis, Höhe der Wasser- und Abwassergebühre

Anforderungen von Aktionären der Gesellschaft

Die Bedingungen, ausgehend aus den Anforderungen der Aktionäre der SVS (458 Städte und Gemeinden), welche gleichzeitig die Interessen von Endkunden (Abnehmer von Dienstleistungen) repräsentieren, wurden im ganzen Verlauf der Vorbereitung der UA diskutiert, und zwar mittelst der Gesellschaftsorgane (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand) und auch unter Verwendung informeller Treffungen (sog. Aktive der Aktionäre). Die Rahmenbedingungen wurden mithilfe von allgemeinen Anforderungen zur Lenkung und Prinzipien der Tätigkeit der SVS definiert (Mission, Vision, Grundwerte, und Prinzipien der Tätigkeit). Konkrete Ansprüche (strategische Ziele, Parameter, Strategie) der Anforderungen der Aktionäre gehen davon aus und berücksichtigen weitere, hauptsächlich legislative, Bedingungen.

Ziele bis zum Jahre 2020

Aufgrund der beschlossenen Mission und Vision, unter Beachtung von Grundprinzipien und Grundwerten der SVS, und aufgrund der Auswertung des Außen- und Innenumfeldes, wurden strategische Ziele für den Zeitraum der neuen unternehmerischen Absicht, einschl. der Parameter und Referenzwerte für die Bewertung deren Erfüllung vorgeschlagen. Für die unternehmerische Absicht der Gesellschaft bis zum J. 2020 wurden diese strategischen Ziele (Aktualisierung 06/2018) festgelegt:

Ziel 1: Erfüllung legislativer Bedingungen für Trink- und Abwasser

Zielbeschreibung: Mit der Realisierung von Betriebs- und Investitionsmaßnahmen die Erfüllung von qualitativen und quantitativen Forderungen an die Trinkwasserversorgung laut der gültigen Legislative gewährleisten. Mit der Realisierung von Betriebs- und Investitionsmaßnahmen die Erfüllung von Forderungen an die Abwasserbeseitigung laut der gültigen Legislative gewährleisten.

  • Referenzwert 1.1: Unzureichende Trinkwasserquellen (EG)
  • Referenzwert 1.2: Wasseraufbereitungsanlagen (l/s)
  • Referenzwert 1.3: Erweiterungsbau der Kanalisation – Entfernung von Auslässen (EG)
  • Referenzwert 1.4: Abwasserbeseitigungsanlagen (EG, Zahl)

Ziel 2: Gewährleistung der Vermögenserneuerung

Zielbeschreibung: Erfüllung des beschlossenen Plans der Finanzierung der Vermögenserneuerung gewährleisten.

  • Referenzwert 2.1: Erfüllung des gültigen PFV – Volumen der Mittel für die Erneuerung der Wasserleitungen gesamt (%)
  • Referenzwert 2.2: Erfüllung des gültigen PFV – Volumen der Mittel für die Erneuerung der Abwasserleitungen gesamt (%)

Ziel 3: Optimale Entwicklung der Höhe für die Wasser- und Abwassergebühr und der Finanzquelle für die Realisierung der Erfordernisse

Zielbeschreibung: Optimale Entwicklung der Parameter für die Wasser- und Abwassergebühr unter Berücksichtigung des realen Bedarfs an eigene Finanzquellen und für die Realisierung grundlegender Aufgaben der Gesellschaft, bei der Respektierung der sozialen Tragfähigkeit der Höhe für die Wasser- und Abwassergebühr.

Das strategische Ziel 3 ist das Leitungsziel der unternehmerischen Absicht.

  • Referenzwert 3.1: Soziale Tragfähigkeit der Höhe für die Wasser- und Abwassergebühr (%)
  • Referenzwert 3.2: Miethöhe für die Vermietung des wasserwirtschaftlichen Vermögens (die minimale Miete, %)
  • Referenzwert 3.3: Miethöhe für die Vermietung des wasserwirtschaftlichen Vermögens und Volumen von Finanzmitteln für die Reparatur dieses Vermögens (%)
  • Referenzwert 3.4: Höhe der unbeglichen Kredite und Darlehen (Mil. Kronen)

Ziel 4: Gewährleistung der Qualitätspflege um das infrastrukturelle Vermögen und der Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung

Zielbeschreibung: Verbesserung der Pflege um das infrastrukturelle Vermögen der SVS seitens des Betreibers gewährleisten. Kontrolle der Dienstleistungen gewährt vom Betreiber für Endabnehmer im Einklang mit dem Betriebsvertrag durchführen, und falls notwendig die Realisierung von Besserungsmaßnahmen gewährleisten. In der angemessenen Entwicklung der Infrastruktur mit der Ausnutzung von Zuschüssen der SVS für Gemeinden und weitere Investoren fortsetzen.

  • Referenzwert 4.1: Vorschlag von Vertragsbestimmungen des Betriebs- und Servicevertrages
  • Referenzwert 4.2: Umfang der Mitfinanzierungen und Abkaufen (%)

Ziel 5: Gewährleistung des Betriebes der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur nach dem Jahre 2020

Zielbeschreibung: Qualifizierte Unterlagen für die Entscheidung über optimale Gewährleistung des Betreibens der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur nach dem Jahre 2020 vorbereiten, und diese Entscheidung derart realisieren, sodass neue Betriebsbedingungen für die SVS, deren Aktionäre, und auch die Endverbraucher reibungslos ohne Probleme eingeführt werden.

  • Referenzwert 5.1: Organisatorische Gewährleistung der qualitätsvollen und preislich erreichbaren Dienstleistungen, bestehend in der Produktion und Lieferung des Trinkwassers und in der Abwasserbeseitigung, und der Pflege um die wasserwirtschaftliche Infrastruktur der SVS nach dem Jahre 2020
  • Referenzwert 5.2: Einführung des Eigentumsbetriebsmodelles mit dem Serviceglied

Im Januar 2018 wurde die Vorbereitung der unternehmerischen Absicht für die Jahre 2021-2025 angefangen, welche außeranderem die verlaufenden Änderungen in der Organisierung der Wasserwirtschaft in Nordböhmen berücksichtigt (Entstehung der Gruppe von Gesellschaften: SVS – SčVK – SčS, Einführung des Betriebsmodelles mit dem Serviceglied).

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